Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.
Europa wird zum Binnenmarkt
Als Kunde der Hannoverschen Volksbank profitieren Sie von Anfang an von der Single Euro Payment Area oder kurz: SEPA. Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-Raumes ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes. Ein entscheidender Schritt dahin war die Euro-Bargeld-Einführung 2002. In Deutschland gibt es außerdem seit 2003 die EU-Standardüberweisung. Auch die VR-BankCard (mit dem Maestro-Logo) wird bereits in vielen anderen EU-Ländern akzeptiert.
Einheitliche Verfahren für Europa
Aber noch fehlen einheitliche europäische Verfahren für den Zahlungsverkehr. Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete European Payments Council (EPC) hat deshalb einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.
Technische Infrastruktur steht seit dem 28. Januar 2008
Die Volksbanken Raiffeisenbanken unterstützen mit ihrer technischen Infrastruktur die neuen SEPA-Verfahren. Die SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente im Binnenmarkt stellen wir Ihnen seit Anfang 2008 schrittweise zur Verfügung. Dies erfolgt jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Mit uns sind Sie bereit für SEPA.
Euro-Überweisung
Die Euro-Überweisung als neues SEPA-Produkt baut auf der 2003 eingeführten EU-Standardüberweisung auf. Bankverbindungen des Überweisenden und Begünstigten werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen, wie heute im Inland. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Überweisungen gelten einheitliche Regeln.
Euro-Lastschriften
Mit der Euro-Lastschrift können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem der deutschen Einzugsermächtigung. Grundlage ist ein so genanntes Mandat. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften sollen einheitliche Regeln gelten. Der Einsatz ist vom rechtlichen Umfeld abhängig.
Kartenzahlungen im Binnenmarkt
Bankkarten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und das deutsche "electronic cash"-System erfüllen bereits diese Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis der Chip-Technologie somit europaweit einheitliche Standards.
Arbeiten im Binnenmarkt
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-Raum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile. Wir unterstützen Sie, diese bereits ab 28. Januar 2008 optimal auszuschöpfen.
Viele Möglichkeiten
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Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungs-Anwendungen auf unsere kompetente Unterstützung.
Der Binnenmarkt
Die neuen SEPA-Produkte sollen innerhalb der Europäischen Union (EU) und den drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie in der Schweiz gelten.
Die 31 Länder im Überblick
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Fokus auf Euro-Zone
Der Fokus von SEPA liegt zunächst auf den Ländern, die den Euro eingeführt haben. Die Euro-Zone besteht aus Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Spanien. Die Euro-Einführung auf Malta und Zypern steht ebenfalls 2008 bevor.
Weiterhin werden in Monaco, San Marino und dem Vatikan spezielle Euro-Münzen herausgegeben, wobei diese Kleinstaaten nicht zur EU gehören und somit nicht zum SEPA-Raum.
Gemeinsamer Binnenmarkt
Die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-Raumes ist Teil der Umsetzung des EU-Binnenmarktes seit 1992. Während einer Tagung des Europäischen Rates im März 2000 in Lissabon wurde beschlossen, die EU mit der "Lissabon-Agenda" bis 2010 "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen".
Rechtlicher Rahmen für Euro-Lastschriften fehlt noch
Der Verwendung der Euro-Lastschrift stehen zurzeit noch laufende rechtliche Umsetzungs-Maßnahmen der EU entgegen. Das neue Verfahren wird zwar bei den Volksbanken Raiffeisenbanken ab 28. Januar 2008 technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Der vollständige Einsatz wird erst Ende 2009 nach der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein.
Nationale Verfahren existieren zunächst weiter
Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb ab 28. Januar 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.
Ihr Unternehmen hat (fast) ausschließlich nationalen Zahlungsverkehr:
Wenn Ihr Unternehmen (fast) ausschließlich nationalen Zahlungsverkehr (innerhalb Deutschlands) hat und Sie selten den Lastschrifteinzug nutzen, besteht kein direkter Handlungszwang und Sie können erst einmal abwarten.
Ihr Unternehmen hat bereits heute unregelmäßigen Zahlungsverkehr aus/in EU-Länder:
Wenn Ihr Unternehmen bereits heute unregelmäßig Zahlungsein- oder -ausgänge aus/in EU-Länder in Währung EURO hat oder in EU-Länder exportieren will, sollten Sie jetzt aktiv werden, um neue Märkte zu gewinnen.
Ihr Unternehmen unterhält wesentliche Geschäftsverbindungen in EU-Ländern:
Ist zudem Ihr Zahlungsverkehr weitestgehend beleglos und größtenteils automatisiert sowie Buchhaltung und Zahlungsverkehr stark miteinander gekoppelt, sollten Sie schnellstmöglich SEPA-fähig werden, um keine Märkte zu verlieren.
Grundsätzliche Tipps für alle Unternehmen