Mit dem Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz sind rückwirkend zum 1. Januar 2009 Verbesserungen erfolgt. Erben können auch zukünftig zwischen zwei Varianten wählen und unter bestimmten Voraussetzungen den Betrieb steuerfrei übernehmen.
Ab sofort stehen Erben eines Betriebes vor der Wahl zwischen der 7-Jahres-Regelung und der 5-Jahres-Regelung.
Ihr Vorteil – Sie zahlen keine Erbschaftsteuer. Dafür müssen Sie die folgenden Auflagen in den nächsten sieben Jahren erfüllen:
Diese Regelung sieht die sofortige Besteuerung von 15 Prozent des zu besteuernden Betriebs-Vermögens vor. Die restlichen 85 Prozent bleiben steuerfrei, wenn Sie die folgenden Auflagen erfüllen:
Bei beiden Regelungen gilt: Halten Sie die Auflagen nicht ein, wird Erbschaftsteuer fällig. Wird der Betrieb vor Ablauf der Frist verkauft, müssen die Steuern anteilig gezahlt werden.
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