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Vom Staat profitieren

Die Wohnungsbau-Prämie

Beim Bausparen belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie. Vorausgesetzt, Sie sind älter als 16 Jahre und überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht.

Individuelle Einsatz-Möglichkeiten

Ob Bauen, Kaufen oder Modernisieren - nutzen Sie die Wohnungsbau-Prämie für Ihr persönliches Vorhaben. Nach einer Frist von 7 Jahren stehen Ihnen die Prämie sowie Ihr Sparguthaben frei zur Verfügung. Bei Bausparverträgen, die bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, sind Sie an keine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Gleiches gilt für Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Auf einen Blick

  • Prämienberechtigt ist jeder Bausparer ab 16 Jahre.
  • Die Höhe der finanziellen Förderung beträgt 8,8 Prozent der Sparbeiträge.
  • Alleinstehende erhalten einen staatlichen Zuschuss von maximal 45,06 Euro und Verheiratete maximal 90,11 Euro.
  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden eine Grenze von 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro nicht übersteigen.
  • Bei Arbeitslosigkeit, Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Bausparers ist die Prämie ohne Zweckbindung verfügbar.
Den Antrag zur Wohnungsbau-Prämie erhalten Sie mit Ihrem Jahres-Kontoauszug. Diesen reichen Sie ganz einfach bei Ihrer Bank vor Ort ein. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die staatlichen Förderungen weiter.