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Erben und Vererben

Die Änderungen im Erbschaftsteuer-Recht

Seit 2009 gelten neue Regeln für Erbschaften und Schenkungen: Familien profitieren, entferntere Verwandte und Freunde zahlen mehr.

Erbschaft im Wert von 330.000 Euro

Angenommen, eine Frau hinterlässt ein Haus mit einem Wert von 250.000 Euro. Dazu kommen Hausrat in Höhe von 20.000 Euro und 60.000 Euro Sparguthaben. Die gesamte Erbschaft hat damit einen Wert von 330.000 Euro.

Keine Erbschaftsteuer für enge Familie

Für Ehegatten, Kind oder eingetragenen Lebenspartner bliebe eine Erbschaft im Wert von 330.000 Euro dank hoher Freibeträge steuerfrei. Das gilt sogar unabhängig davon, ob die Erben das Haus selbst bewohnen würden.  

81.900 Euro Erbschaftsteuer für Schwester oder Freundin

Eine Schwester oder eine Freundin hätten deutlich niedrigere Freibeträge, gleichzeitig gelten für sie höhere Steuersätze. Sie würden für dieselbe Erbschaft 81.900 Euro an den Staat zahlen. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für die Beerdigung. Diese würden das zu versteuernde Erbe noch einmal etwas reduzieren.