
R+V-PflegeKonzept
Weil im Pflegefall das Einfachste schwierig wird
Jeder Mensch kann zum Pflegefall werden, unabhängig ob durch Unfall, Krankheit oder Alter – aber kaum einer kann es sich leisten.
Eine Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist daher für viele Menschen notwendig, denn: bisher hat nur ein kleiner Teil der Bevölkerung eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen.
Häusliche und stationäre Pflege werden jedes Jahr teurer. Für einen Platz im Pflegeheim können monatliche Aufwendungen von über 3.000 EUR entstehen – und die finanziellen
Folgen von häuslicher Pflege sollten ebenfalls nicht unterschätzt werden.
Beispiel: Häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
| Durchschnittliche Kosten** | Gesetzliche Leistung | Durchschnittlicher Eigenanteil | |
|---|---|---|---|
| Pflegestufe I | 810 | 440 | 370 |
| Pflegestufe II | 1.950 | 1.040 | 910 |
| Pflegestufe III | 3.360 | 1.510 | 1.850 |
Beispiel: Vollstationäre Pflege
| Pflegestufe I | 2.280 | 1.023 | 1.257 |
| Pflegestufe II | 2.710 | 1.279 | 1.431 |
| Pflegestufe III | 3.150 | 1.510 | 1.640 |
Alle Angaben EUR/Monat
** Quelle: Expertenschätzung, Focus-Money 04.07.2007, Statistisches Bundesamt
Das R+V-PflegeKonzept schützt vor hohen finanziellen Belastungen im Pflegefall.
Der Betroffene muss im Pflegefall somit sein Einkommen (beispielsweise Rente) nicht oder nur teilweise zur Deckung der Pflegekosten einsetzen. Ebenso kann dadurch der Einsatz von Vermögenswerten vermieden werden (z. B. Auflösung von Geldanlagen).
Das R+V-PflegeKonzept besteht aus drei Pflegetagegeld-Tarifen mit unterschiedlichen Leistungen, die von der jeweiligen Pflegestufe abhängig sind.
| Leistung | Pflege classic (Tarif PK3) | Pflege comfort (Tarif PK2) | Pflege premium (Tarif PK) |
| Pflegestufe 0 | - | - | 30 % |
| Pflegestufe I | - | - | 30 % |
| Pflegestufe II | - | 70 % | 70 % |
| Pflegestufe III | 100 % | 100 % | 100 % |
Leistung bereits ab Pflegestufe 0
Leistung ab Pflegestufe 0 wird bisher selten angeboten. Sie bedeutet eingeschränkte Alltagskompetenz, z. B. wegen Demenz, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung. Diese Menschen benötigen zwar regelmäßig Hilfe, es liegt aber gemäß SGB XI keine Pflegebedürftigkeit der Stufe I oder höher vor.
Die wesentlichen Vorteile im Überblick:
- Höhe des Pflegetagegeldsatzes kann in 5 €-Schritten im Rahmen der Annahmerichtlinien gewählt werden.
- Finanzielle Zusatzabsicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit.
- Einkommens- und Vermögenssicherung für den Betroffenen und seine Familie.
- Zahlung des vereinbarten Pflegetagegeldes unabhängig davon, ob stationär, zu Hause von Pflegekräften oder von Familienangehörigen gepflegt wird; kein Kostennachweis erforderlich.
- Sofortiger Schutz ab Versicherungsbeginn: keine Wartezeiten und keine Karenzzeiten.
- Dynamische Anpassung des Pflegetagegeldes alle 3 Jahre um 10 % ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Warte- und Karenzzeiten – soweit kein Pflegefall eingetreten ist.
- Einfache Gesundheitsprüfung: 3 geschlossene Gesundheitsfragen und Angabe von Größe und Gewicht.
- Beitragsfreistellung ab Pflegestufe II, ab Pflegestufe III in Pflege classic.
Wer sich und seine Angehörigen vor den finanziellen Belastungen im Pflegefall schützen möchte, benötigt dringend eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung, die wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Partner R+V Versicherung anbieten.
