
Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt
Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur die Hälfte. Denn Sie sparen Steuern und Sozialabgaben.
Auf einen Blick
- Es gibt fünf so genannte Durchführungswege. Einen davon muss Ihnen Ihr Arbeitgeber anbieten.
- Die Beiträge bleiben bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
- Rentenbeginn ist zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr.
- Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslang garantierten Rente und Kapital-Auszahlung.
- Bei einem Jobwechsel können Sie Ihre Betriebsrente fortführen.
